Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie | Dipl.Päd..Matthias.Bauer
 

        

Verhaltenstherapeutische Psychotherapie bei Kindern u. Jugendlichen  

Diagnostik - Einzeltherapie - Bezugspersonengespräche - Entspannungsverfahren   


Wir behandeln das gesamte Spektrum psychischer Probleme im Kindes- und Jugendalter

Ängste - soziale Ängste, Panik, Trennungs- und Leistungsangst, Schulvermeidung
Depressionen -  u. a. Interessenverlust, sozialer Rückzug, Antriebslosigkeit
Zwänge - Zwangshandlungen wie Waschen und Kontrollieren, Zwangsgedanken
Ticstörungen - wie Blinzeln, Kopfschütteln, Räuspern, Tourette-Syndrom
Ausscheidungsstörungen - Einnässen, Einkoten
Konzentrations- / Aufmerksamkeitsstörungen – wie ADS, ADHS
Störungen des Sozialverhaltens (u.a. oppositionelles Verhalten, Aggressivität)
Frühkindliche Regulationsstörungen  - wie z.B. Fütter- und Schlafstörungen
Autismusspektrumstörungen
Posttraumatische Belastungsstörungen - z.B. nach schwerem Unfall
Anpassungsstörungen – z.B. nach Verlust durch Trennung oder Tod
Schlafstörungen - wie Ein-/Durchschlafstörungen, Alpträume, Pavor nocturnus
Essstörungen – Anorexie, Bulemie, selektives Essverhalten
Persönlichkeitsentwicklungsstörungen
Psychosomatische Beschwerden – wie Kopf- und Bauchschmerzen
Diagnostik von Teilleistungsstörungen - wie Legasthenie, Dyskalkulie (Kassenleistung)
  mit Gutachtenerstellung (IGeL/Privatleistung nach GOP x 2,8 - 3,5facher Satz)


Alle Kassen und Privat  

Der Erstkontakt, wie auch die folgenden diagnostischen Termine  finden in Form einer "psychotherapeutischen Sprechstunde" statt, um das Anliegen des Patienten, bzw. der Eltern abzuklären. Hierfür können insgesamt bis zu 250 Minuten zur Klärung der Problemstellung und zur Beratung in Anspruch genommen werden.

Im Anschluss können - bei entsprechender Indikation - bis zu 6 probatorische Therapiesitzungen zum Kennenlernen des therapeutischen Vorgehens durchgeführt werden.

Für eine psychotherapeutische Behandlung muss anschließend in Zusammenarbeit mit dem Therapeuten ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

Die psychotherapeutische Sprechstunde, diagostische Abklärung, probatorischen Therapiesitzungen und die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, einschließlich der begleitenden Bezugspersonengespräche, sind Kassenleistungen.

Für jeden vereinbarten Gesprächstermin stehen 50 Minuten zur Verfügung.
Bitte kommen Sie pünktlich - Verspätungen können nicht nachgeleistet werden. Für vereinbarte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird ein privat zu zahlendes Bereitstellungshonorar berechnet.

 

Termine sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich

Wir sind eine "Bestellpraxis". Das heißt, es werden stets feste, kontinuierliche Termine vereinbart, bei welchen Sie dann auch nicht
stundenlang warten müssen, sondern zum vereinbarten Zeitpunkt auch Ihr Gespräch haben.
Es gibt kein "Wartezimmer", in welchem man auf einen spontanen Termin warten kann.

Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns zu unseren Telefonsprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass Neuanfragen lediglich zu obigen Zeiten angenommen werden können. 
 

 

Bitte zum Erstgespräch die Krankenkassenkarte mitbringen

Zur Psychotherapie besteht ein sogenanntes "Erstzugangsrecht", d.h. eine Überweisung ist in der Regel nicht notwendig; es reicht die Gesundheitskarte oder ein Nachweis der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.


 

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